Zehn typische Fehler von Privatverkäufern

Viele Immobilienverkäufer trauen sich heutzutage zu, ihre Objekte ohne Makler auf Immobilien-Plattformen anzubieten. Das kann Sie viel Zeit, Ärger und Geld kosten, weil Privatkäufer dabei häufig typische Fehler machen.

Die Beauftragung eines professionellen Maklers lohnt sich daher in jedem Fall, denn dort werden die folgenden Aspekte professionell und zeitsparend angegangen:

1. Planung und Zeitfenster
Viele Verkäufer sind sich gar nicht sicher, wie und wo sie ihre Immobilie vermarkten können und ob sie alle relevanten Unterlagen vorliegen haben. Oft sind sie außerdem tagsüber schlecht erreichbar und können sich nur abends um die Vermarktung kümmern.

2. Falsche Erwartungen hervorrufen
Privatverkäufer beschreiben Ihr Objekt oft ziemlich optimistisch und wecken damit falsche Erwartungen, was bei Besichtigungen zwangsläufig zu Enttäuschungen führt. Die Beschreibung muss sachlich korrekt sein und gleichzeitig beim Interessenten Emotionen wecken. Genauso wichtig ist ein professionelles Exposé samt Fotos, Videos etc.

3. Falsche Preiseinschätzung
Ein zu niedrig angesetzter Preis bedeutet Geld zu verschenken. Ein zu hoher Preis verursacht eine lange Vermarktungsdauer. Schnell ist ein Objekt damit „verbrannt“. Der richtige Angebotspreis ist also enorm wichtig. Die korrekte Bewertung einer Immobilie (inklusive werterhöhenden und wertmindernden Faktoren) erfordert detaillierte Marktkenntnis.

4. Umgang mit Schäden und Baumängeln
Baumängel und Bauschäden stellen Privatverkäufer vor schwierige Fragen: Ist die Immobilie so überhaupt veräußerbar? Welche Schäden und Mängel muss ich erwähnen? Wie wirken sich sich Mängel auf den Preis aus? Muss ich die Mängel durch einen Fachmann (z. B. Architekt) prüfen lassen?

5. Unvollständige Unterlagen
Welche Unterlagen (Energieausweis, Lageplan, Baulasten, Grundbuchauszug etc.) für einen Verkauf benötigt werden und wo diese beschafft oder beantragt werden können, ist vielen Verkäufern nicht bekannt.

6. Energieausweis
Ein Energieausweis muss zum Zeitpunkt einer Besichtigung vorliegen. Das wirft oft Fragen auf: Wo lässt man einen Energieausweis erstellen? Und wird ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis benötigt?

7. Handling der Anfragen
Privatverkäufer sind oft überwältigt von der Resonanz auf eine Verkaufsanzeige. Selten sind sie aber imstande, aus den vielen Anfragen die wirklichen Interessenten von den Besichtigungstouristen zu unterscheiden!

8. Besichtigungen organisieren
Die meisten Privatverkäufer verkaufen nur einmal im Leben. Hier fehlt daher oft die Erfahrung im Verkaufsgespräch. Einwänden entgegenzutreten oder positive Tendenzen zu verstärken kann jedoch entscheidend für den erfolgreichen Abschluss sein. In der eigenen Immobilie sind sie zudem oft „betriebsblind“. Auch der Zeitaufwand und die Anspannung bei solchen Terminen wird gern unterschätzt.

9. Vorsicht Falle
Wohnflächenangaben, Objektbeschreibungen, Energieausweise, Angaben zu Rechten und Belastungen müssen korrekt sein. Bei falschen Angaben drohen Haftungsfallen, die sogar zur Rückabwicklung des Kaufvertrages oder zu Schadenersatzansprüchen des Käufers führen können.

10. Unbedachte Formulierungen im Kaufvertrag
Ein Notar muss seine Beurkundungs- und Beglaubigungsfunktion erfüllen und erkennbar fehlende Informationen ansprechen. Wie aber geht man mit persönlichen Aspekten (realistischer Übergabetermin, das Klären der folgenden Wohnsituation etc.) bei den Formulierungen des Vertrages um?

Unser Tipp:
Bevor Sie Ihre Immobilie selbst vermarkten, sprechen Sie mit einem Vermarktungsprofi. Erst dann sollten Sie eine abschließende Entscheidung zu einer Eigenvermarktung treffen.

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